Nießbrauch-Tabelle 2025 - Berechnung nach Alter
Die Nießbrauch-Tabelle (Artikel 669 CGI) legt die Wertaufteilung zwischen Nießbrauch und nacktem Eigentum nach dem Alter des Nießbrauchers fest. Mit 70 Jahren beträgt der Nießbrauch 40% der Immobilie und das nackte Eigentum 60%. Diese Tabelle wird für Schenkungen, Erbschaften und Leibrentenverkäufe in Luxemburg verwendet.
Nießbrauch-Tabelle 2025
Offizielle Steuertabelle (Artikel 669 CGI), anwendbar in Luxemburg
| Alter des Nießbrauchers | Nießbrauch (%) | Nacktes Eigentum (%) |
|---|---|---|
| Moins de 21 ans | 90% | 10% |
| 21 à 30 ans | 80% | 20% |
| 31 à 40 ans | 70% | 30% |
| 41 à 50 ans | 60% | 40% |
| 51 à 60 ans | 50% | 50% |
| 61 à 70 ans | 40% | 60% |
| 71 à 80 ans | 30% | 70% |
| 81 à 90 ans | 20% | 80% |
| Plus de 91 ans | 10% | 90% |
Quelle und Gültigkeit
Diese Tabelle stammt aus Artikel 669 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs und ist auch in Luxemburg für Geschäfte der Eigentumsteilung anwendbar. Sie ist seit mehreren Jahrzehnten stabil und dient als Referenz für alle vermögensrechtlichen Geschäfte.
Nießbrauch in 5 Schritten berechnen
Den Verkehrswert der Immobilie bestimmen
Schätzen Sie den Marktwert der Immobilie (freier Wert). Ziehen Sie bei Bedarf einen zugelassenen Sachverständigen hinzu. Dieser Wert ist die Grundlage aller Berechnungen.
Beispiel: Wohnung in Luxemburg-Stadt mit 600.000 € bewertet
Das Alter des Nießbrauchers ermitteln
Notieren Sie das genaue Alter des Nießbrauchers am Tag des Geschäfts (Verkauf, Schenkung). Dieses Alter bestimmt den anzuwendenden Koeffizienten.
Beispiel: Verkäufer 74 Jahre alt → Stufe 71-80 Jahre
Den Koeffizienten in der Tabelle finden
Sehen Sie in der obigen Tabelle nach, um den dem Alter entsprechenden Prozentsatz für Nießbrauch und nacktes Eigentum zu finden.
Beispiel: 74 Jahre → Nießbrauch 30% / Nacktes Eigentum 70%
Den Wert des Nießbrauchs berechnen
Multiplizieren Sie den Verkehrswert mit dem Nießbrauch-Prozentsatz.
Beispiel: 600.000 € × 30% = 180.000 € (Nießbrauchwert)
Den Wert des nackten Eigentums berechnen
Ziehen Sie den Nießbrauch vom Verkehrswert ab oder multiplizieren Sie direkt mit dem Prozentsatz des nackten Eigentums.
Beispiel: 600.000 € × 70% = 420.000 € (Wert des nackten Eigentums)
Konkrete Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: 65 Jahre
61-70 JahreBeispiel 2: 72 Jahre
71-80 JahreBeispiel 3: 78 Jahre
71-80 JahreBeispiel 4: 82 Jahre
81-90 JahreAnwendung auf die bewohnte Leibrente
Bei der bewohnten Leibrente dient die Nießbrauch-Tabelle zur Berechnung des Bewohnungsabschlags. Da der Verkäufer den Nießbrauch (oder das Wohn- und Nutzungsrecht) behält, zahlt der Käufer nur das nackte Eigentum.
Beispiel: Bewohnte Leibrente mit 75 Jahren
Freier Wert der Immobilie
500 000 €
Bewohnungsabschlag (Nießbrauch 30%)
- 150 000 €
Bewohnter Wert (nacktes Eigentum)
350 000 €
Aufgeteilt in
Einmalzahlung (Bouquet) + Leibrente
Häufig gestellte Fragen
Wie lautet die Nießbrauch-Tabelle für eine 75-jährige Person?
Gemäß der Steuertabelle (Artikel 669 CGI) hat eine Person zwischen 71 und 80 Jahren einen Nießbrauch im Wert von 30% des Immobilienwerts. Das nackte Eigentum beträgt somit 70%. Bei einer Immobilie von 500.000 € beträgt der Nießbrauch 150.000 € und das nackte Eigentum 350.000 €.
Ist die Nießbrauch-Tabelle für Mann und Frau gleich?
Die Steuertabelle des Artikels 669 CGI ist für Männer und Frauen identisch. Sie basiert ausschließlich auf dem Alter. Bei aktuariellen Leibrentenberechnungen wird jedoch die Lebenserwartung (die je nach Geschlecht unterschiedlich ist) berücksichtigt.
Wann wird die Nießbrauch-Tabelle verwendet?
Die Nießbrauch-Tabelle wird für Schenkungen des nackten Eigentums, Erbschaften, Verkäufe auf bewohnter Leibrentenbasis und jedes Geschäft der Eigentumsteilung verwendet. Sie dient zur Berechnung der Übertragungsabgaben und der Wertaufteilung zwischen Nießbraucher und Eigentümer des nackten Eigentums.
Ändert sich die Nießbrauch-Tabelle jedes Jahr?
Nein, die Steuertabelle des Artikels 669 CGI ist seit mehreren Jahrzehnten stabil. Sie wird im Gegensatz zu den für die Berechnung von Leibrenten verwendeten Sterbetafeln nicht jährlich aktualisiert.
Kann eine andere Tabelle als Artikel 669 CGI verwendet werden?
Die Tabelle des Artikels 669 CGI ist die Referenztabelle für die Steuerverwaltung. Für wirtschaftliche Bewertungen (Leibrenten) können präzisere aktuarielle Tabellen auf Basis von Sterbetafeln verwendet werden.
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