Zum Hauptinhalt springen
+352 20 42 04 70
Mo-Fr 9-18 Uhr
Experten-LeitfadenLuxemburg

Eigentumsteilung in Luxemburg

Die Eigentumsteilung besteht darin, das Volleigentum an einer Immobilie in zwei getrennte Rechte aufzuteilen: den Nießbrauch (das Recht, die Immobilie zu nutzen und ihre Erträge zu vereinnahmen) und das nackte Eigentum (Eigentum ohne Nutzungsrecht). Diese Vermögensstrategie optimiert die Übertragung und die Besteuerung in Luxemburg.

Schema der Eigentumsteilung

🏠
Volleigentum
100%
=
🔑
Nießbrauch
Nutzung + Erträge
+
📜
Nacktes Eigentum
Eigentum ohne Nutzungsrecht

Nießbrauch vs. nacktes Eigentum

MerkmalNießbraucherEigentümer des nackten Eigentums
Wohnrecht
Recht zu vermieten
Mieten vereinnahmen
Eigenen Anteil verkaufen
GrundsteuerZu seinen LastenBefreit
Laufende InstandhaltungZu seinen LastenBefreit
Große ReparaturenBefreitZu seinen Lasten
Beim Erlöschen des NießbrauchsVerliert seine RechteWird Volleigentümer

Die Vorteile der Eigentumsteilung

💰

Steueroptimierung

Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage bei Schenkungen und Erbschaften. Nur das nackte Eigentum wird übertragen.

👨‍👩‍👧‍👦

Vorzeitige Übertragung

Übertragen Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten und behalten Sie zugleich die Nutzung der Immobilie.

📈

Zusätzliche Einkünfte

Bei der Leibrente erhält der Verkäufer eine Rente und behält zugleich den Nießbrauch an seiner Immobilie.

🛡️

Schutz des Ehepartners

Der Nießbrauch ermöglicht es dem überlebenden Ehepartner, in der Familienwohnung zu bleiben.

Wie berechnet man den Wert des Nießbrauchs?

Der Wert des Nießbrauchs und des nackten Eigentums wird anhand von steuerlichen Tabellen auf Basis des Alters des Nießbrauchers berechnet. Je jünger der Nießbraucher, desto höher der Wert des Nießbrauchs.

AlterNießbrauchNacktes Eigentum
61-70 Jahre40%60%
71-80 Jahre30%70%
81-90 Jahre20%80%
Vollständige Tabelle ansehen

Eigentumsteilung und Leibrente: Der Zusammenhang

Bewohnte Leibrente

Die bewohnte Leibrente ist eine Form der Eigentumsteilung, bei der der Verkäufer den Nießbrauch oder das Wohn- und Nutzungsrecht behält.

  • Sie bleiben in Ihrer Wohnung
  • Sie erhalten eine lebenslange Rente
  • Vorteilhafte Besteuerung der Rente
Mehr erfahren

Verkauf des nackten Eigentums

Alternative zur Leibrente: Verkaufen Sie nur das nackte Eigentum und behalten Sie den Nießbrauch ohne Leibrente.

  • Höheres sofortiges Kapital
  • Keine Rentenbindung
  • Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten
Entdecken

Häufig gestellte Fragen zur Eigentumsteilung

Was ist die Eigentumsteilung?

Die Eigentumsteilung besteht darin, das Volleigentum an einer Immobilie in zwei getrennte Rechte aufzuteilen: den Nießbrauch (das Recht zur Nutzung und zur Vereinnahmung der Erträge) und das nackte Eigentum (das Recht, über die Immobilie zu verfügen). Diese Technik optimiert die Vermögensübertragung und die Besteuerung.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und nacktem Eigentum?

Der Nießbraucher kann die Immobilie bewohnen oder vermieten und die Erträge vereinnahmen. Der Eigentümer des nackten Eigentums hält das Eigentum, kann es aber nicht nutzen, solange der Nießbrauch besteht. Beim Erlöschen des Nießbrauchs (Tod oder Fristablauf) erhält er automatisch und kostenlos das Volleigentum zurück.

Welche Steuervorteile bietet die Eigentumsteilung in Luxemburg?

Die Eigentumsteilung verringert die Steuerbemessungsgrundlage bei Schenkungen oder Erbschaften, da nur das nackte Eigentum übertragen wird (reduzierter Wert). Zudem ist der Eigentümer des nackten Eigentums nicht für die Grundsteuer zahlungspflichtig, die zu Lasten des Nießbrauchers bleibt.

Wie wird der Wert des Nießbrauchs berechnet?

Der Wert des Nießbrauchs wird anhand steuerlicher Tabellen auf Basis des Alters des Nießbrauchers berechnet. Mit 70 Jahren beträgt der Nießbrauch beispielsweise 40% des Immobilienwerts und das nackte Eigentum 60%. Je jünger der Nießbraucher, desto höher der Nießbrauch.

Ist die Eigentumsteilung für eine Leibrente interessant?

Ja, die bewohnte Leibrente ist eine Form der Eigentumsteilung, bei der der Verkäufer den Nießbrauch oder das Wohn- und Nutzungsrecht behält. Dies ermöglicht den Verkauf, während man im eigenen Zuhause bleibt, mit Steuervorteilen auf die erhaltene Leibrente (Freibetrag nach Alter).

Ist die Eigentumsteilung das Richtige für Sie?

Finden Sie heraus, ob die Eigentumsteilung oder eine Leibrente zu Ihrer Situation passt. Kostenlose, persönliche Simulation.

Simulation in 2 Min.Kostenlos und unverbindlichDedizierter Luxemburg-Experte