Leibrenten-Glossar
Verstehen Sie jeden Leibrenten-Begriff in Luxemburg. Von A bis Z wird jedes Konzept einfach erklärt, damit Sie die besten Entscheidungen treffen können.
Leibrente
Immobilienverkauf, bei dem die Zahlung in Form einer Rente erfolgt, die dem Verkäufer bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, mit oder ohne anfängliche Einmalzahlung.
Bewohnte Leibrente
Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Verkäufer das Recht behält, die Immobilie bis zu seinem Tod zu bewohnen (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch).
Freie Leibrente
Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Käufer die Immobilie unmittelbar nach dem Kauf bewohnen oder vermieten kann.
Einmalzahlung (Bouquet)
Kapital, das dem Verkäufer am Tag der Unterzeichnung der Verkaufsurkunde auf Leibrentenbasis ausgezahlt wird, in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Immobilienwerts.
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Rentenberechtigter (Verkäufer)
Der Verkäufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der die Leibrente bis zu seinem Tod erhält.
Rentenschuldner (Käufer)
Der Käufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der dem Verkäufer die Einmalzahlung und die Leibrente zahlt.
Wohn- und Nutzungsrecht
Recht, das es dem Verkäufer ermöglicht, die auf Leibrentenbasis verkaufte Wohnung bis zu seinem Tod persönlich zu bewohnen, ohne sie vermieten zu dürfen.
Nießbrauch
Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, ohne deren Eigentümer zu sein, umfassender als das Wohn- und Nutzungsrecht.
Nacktes Eigentum
Eigentumsrecht an einer Immobilie ohne das Recht, sie zu nutzen oder deren Erträge zu beziehen, das vom Käufer bei der bewohnten Leibrente gehalten wird.
Verkehrswert
Marktpreis einer Immobilie, falls sie frei von jeglicher Bewohnung verkauft würde, Berechnungsgrundlage für die Leibrente.
Bewohnter Wert
Wert der Immobilie bei der bewohnten Leibrente nach Abzug des Wohnrechts (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch), Grundlage zur Berechnung von Einmalzahlung und Rente.
Bewohnungskoeffizient
Abschlagsprozentsatz, der je nach Alter des Verkäufers auf den Verkehrswert angewendet wird, um den Wert des Wohnrechts zu berechnen.
Sterbetafel
Statistische Daten zur Lebenserwartung nach Alter und Geschlecht, die zur Berechnung der Leibrente verwendet werden.
Auflösende Klausel
Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.
Indexierung
Jährliche Anpassung der Höhe der Leibrente nach einem Index (in der Regel dem Verbraucherpreisindex).
Verkäuferprivileg
Gesetzliche Garantie, die dem Verkäufer im Falle eines Verzugs des Käufers eine Zahlungspriorität auf die verkaufte Immobilie einräumt.
Hypothek
Immobiliensicherheit, die auf der Immobilie eingetragen wird, um die Zahlung der Leibrente an den Verkäufer abzusichern.
Notarielle Urkunde
Offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt wird, das den Verkauf auf Leibrentenbasis offiziell macht und ihm Vollstreckbarkeit verleiht.
Übertragbare Rente
Leibrente, die nach dem Tod des ersten Rentenberechtigten weiterhin an den überlebenden Ehepartner gezahlt wird.
Eigentumsteilung
Rechtliche Aufteilung des Eigentums zwischen Nießbrauch (Nutzungs- und Ertragsrecht) und nacktem Eigentum (Eigentum ohne Nutzung).
Schenkung
Rechtsgeschäft, durch das eine Person zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich an eine andere Person überträgt.
Erbschaft
Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person an ihre Erben nach den gesetzlichen oder testamentarischen Regeln.
Erbschaftsteuer
Steuern, die der Staat bei der Übertragung eines Vermögens im Todesfall erhebt, variabel je nach Verwandtschaftsgrad.
Bruchteilsgemeinschaft
Situation, in der mehrere Personen gemeinsam Eigentümer derselben Immobilie sind, ohne dass ihre Anteile materiell aufgeteilt sind.
Umkehrhypothek (Leibrentenhypothek)
Kredit für Senioren-Eigentümer, garantiert durch ihre Immobilie, rückzahlbar nur beim Tod oder beim Verkauf.
Ratenverkauf
Immobilienverkauf mit gestaffelter Zahlung über eine feste und vorab bestimmte Dauer, im Gegensatz zur Leibrente, die von der Lebensdauer abhängt.
Verkauf mit Wiederkaufsrecht
Verkauf mit Rückkaufmöglichkeit, der es dem Verkäufer ermöglicht, seine Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist zurückzuerlangen, eine Lösung zur Vermeidung der Pfändung.
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Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen die Funktionsweise der Leibrente zu erklären und alle Ihre Fragen zu beantworten.