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„Mein Haus behalten?“

Unsere Experten begleiten täglich Senioren-Eigentümer in Luxemburg

Ihr Immobilienvermögen macht einen großen Teil Ihres Vermögens aus, bringt Ihnen jedoch kein monatliches Einkommen.

Der Verkauf auf Leibrente verwandelt Ihre Immobilie in konkrete Einkünfte: ein bei der Unterzeichnung gezahltes Kapital (das Bouquet) und eine lebenslang garantierte, indexierte Monatsrente. Ohne Kredit, ohne Umzug.

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Dank der Leibrente kann ich meinen Ruhestand endlich ohne finanzielle Sorgen genießen. Ich bleibe in meinem geliebten Haus und erhalte jeden Monat 1.400 €. Das Team war perfekt!
B.D
Berthe Dietrich
Luxembourg-Ville, 72 Jahre
Sehr professioneller und transparenter Ablauf. Ich konnte zusätzlich zu meiner Rente eine gute Einmalzahlung (Bouquet) aushandeln. Meine Kinder sind beruhigt und ich auch!
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Christian Reuter
Esch-sur-Alzette, 68 Jahre
Anfangs zögerte ich, aber der Experte hat mir alles klar erklärt. Jetzt empfehle ich es allen meinen Freunden in derselben Situation.
E.H
Elisabeth Hansen
Differdange, 75 Jahre

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Was ist der Unterschied zwischen einer bewohnten und einer freien Leibrente?

Bewohnte Leibrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie, behalten aber das Recht, bis zu Ihrem Tod dort zu wohnen. Die Rente ist niedriger (Abschlag von 25-35 %), aber Sie bleiben in Ihrer Wohnung. Freie Leibrente: Sie verkaufen und geben die Wohnung sofort frei. Die Rente ist maximal (kein Abschlag), aber Sie müssen ausziehen. Ideal, wenn Sie Ihr Leben verändern oder näher bei Ihrer Familie sein möchten.

Welche Art von Leibrente sollte ich je nach meinem Alter wählen?

65-72 Jahre: Beide Optionen sind sinnvoll. Die Wahl hängt von Ihren Lebensplänen ab. 73-80 Jahre: Die freie Leibrente wird finanziell vorteilhafter. 80+ Jahre: Die freie Leibrente bietet eine deutlich höhere Rente und kann ein hochwertiges Pflegeheim finanzieren.

Kann ich auf Leibrentenbasis verkaufen, wenn ich in einer Partnerschaft lebe?

Ja, absolut! Die Leibrente auf zwei Köpfe ist häufig. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Lebenserwartung des jüngeren Ehepartners, was die Rente leicht verringert, aber optimale Sicherheit bietet. Beim Tod eines Ehepartners erhält der Überlebende weiterhin die vollständige Leibrente.

Kann ich einen Teil meiner Immobilie auf Leibrentenbasis verkaufen?

Technisch möglich, aber in Luxemburg sehr selten. Es ist in der Regel vorteilhafter, die gesamte Immobilie auf Leibrentenbasis zu verkaufen und einen Teil des Bouquets nach Ihren Bedürfnissen anzulegen. Unser Experte kann Ihre spezifische Situation prüfen.

Wie wird meine Leibrente berechnet?

Die Berechnung folgt dieser Formel: 1. Verkehrswert der Immobilie (Expertenschätzung), 2. Abzüglich des Bewohnungsabschlags (0 % bei frei, 25-35 % bei bewohnt), 3. Abzüglich des Bouquets (10-30 % je nach Verhandlung), 4. Geteilt durch die Lebenserwartung nach versicherungsmathematischen Tabellen, 5. Angepasst nach dem Leibrentensatz (3-7 %). Beispiel: Wohnung 600.000 €, Frau 73 Jahre, freie Leibrente = etwa 2.400 €/Monat.

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