Erbschaftssteuer in Luxemburg
Die Erbschaftssteuer in Luxemburg variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben. In direkter Linie (Kinder, Eltern) und zwischen Ehegatten sind die Sätze sehr vorteilhaft (0-5%). Für andere Erben können die Sätze 15% erreichen.
Tabelle in direkter Linie (Kinder, Eltern)
Übertragungen in direkter Linie profitieren von den vorteilhaftesten Sätzen in Luxemburg. Dieselbe Tabelle gilt zwischen Ehegatten und gesetzlichen Partnern.
| Erbschaftsstufe | Anzuwendender Satz |
|---|---|
| Bis 10.000 € | 0% |
| 10.001 € - 20.000 € | 1% |
| 20.001 € - 30.000 € | 2% |
| 30.001 € - 50.000 € | 3% |
| 50.001 € - 75.000 € | 4% |
| Mehr als 75.000 € | 5% |
Berechnungsbeispiel
Ein Kind erbt 100.000 € von seinem Elternteil:
- 10.000 € zu 0% = 0 €
- 10.000 € (10.001 - 20.000) zu 1% = 100 €
- 10.000 € (20.001 - 30.000) zu 2% = 200 €
- 20.000 € (30.001 - 50.000) zu 3% = 600 €
- 25.000 € (50.001 - 75.000) zu 4% = 1.000 €
- 25.000 € (mehr als 75.000) zu 5% = 1.250 €
- Gesamtabgaben = 3.150 € (also 3,15%)
Abgaben nach Verwandtschaftsverhältnis
| Verwandtschaftsverhältnis | Min. Satz | Max. Satz | Freibetrag |
|---|---|---|---|
| Brüder und Schwestern | 6% | 15% | 15.000 € |
| Onkel, Tanten | 9% | 15% | 3.750 € |
| Neffen, Nichten | 9% | 15% | 3.750 € |
| Großonkel, Großtanten | 10% | 15% | 1.500 € |
| Cousins ersten Grades | 10% | 15% | 1.500 € |
| Andere Verwandte und Nicht-Verwandte | 15% | 15% | Keiner |
Achtung
Für Nicht-Verwandte (Freund, nicht eingetragener Lebenspartner usw.) beträgt der Satz 15% ohne jeglichen Freibetrag. Deshalb kann die Leibrente eine interessante Alternative sein: Durch Verkauf statt Vererbung vermeiden Sie diese hohen Abgaben.
Befreiungen und Reduzierungen
Hauptwohnsitz
Bedingung: Tatsächliche Bewohnung durch den Verstorbenen und den Erben unter Bedingungen
Umfang: Teilweise oder vollständige Befreiung möglich
Familienunternehmen
Bedingung: Übertragung eines Unternehmens mit Halteverpflichtung
Umfang: Erhebliche Reduzierung der Abgaben
Lebensversicherung
Bedingung: Im Rahmen einer Lebensversicherung ausgezahlte Kapitalien
Umfang: Spezifisches, oft vorteilhaftes Steuerregime
Land-/Forstwirtschaftliche Güter
Bedingung: Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb unter Bedingungen
Umfang: Spezifische Freibeträge
Wie reduziert man die Erbschaftssteuer?
Schenkung zu Lebzeiten
Übertragen Sie zu Lebzeiten mit erneuerbaren Freibeträgen. Die Schenkung mit Nießbrauch reduziert die Abgaben erheblich und behält zugleich die Nutzung der Immobilie.
→ Mehr über die Schenkung erfahrenEigentumsteilung
Schenken Sie das nackte Eigentum und behalten Sie den Nießbrauch. Die Abgaben werden nur auf das nackte Eigentum berechnet (30-70% des Werts je nach Alter).
→ Die Eigentumsteilung verstehenPer Leibrente verkaufen
Eine radikale Alternative: Verkaufen Sie Ihre Immobilie per Leibrente. Die Immobilie verlässt Ihr Vermögen, sodass für diese Immobilie keine Erbschaft mehr zu planen ist. Sie erhalten Kapital und eine lebenslange Rente.
→ Die Leibrente entdeckenLebensversicherung
Über eine Lebensversicherung übertragenes Kapital profitiert oft von einem vorteilhaften Steuerregime, außerhalb der klassischen Erbschaft.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Luxemburg?
Die Abgaben reichen von 0% bis 15% je nach Verwandtschaftsverhältnis. In direkter Linie und zwischen Ehegatten beträgt der Höchstsatz 5%. Für Brüder und Schwestern steigt er auf 15%. Für Nicht-Verwandte sind es 15% ohne Freibetrag.
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Die Abgaben werden stufenweise auf den von jedem Erben erhaltenen Nettoanteil berechnet. Zuerst werden die Freibeträge angewendet, dann die progressive Tabelle nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Ein Notar kann eine genaue Berechnung erstellen.
Ist der Hauptwohnsitz befreit?
Es gibt günstige Bestimmungen für den Hauptwohnsitz des Verstorbenen, insbesondere wenn der Erbe ebenfalls dort wohnte. Die Bedingungen und der Umfang der Befreiung hängen von der Situation ab. Konsultieren Sie einen Notar.
Kann die Erbschaftssteuer vermieden werden?
Rechtlich erlauben mehrere Strategien, die Abgaben zu reduzieren: Schenkung zu Lebzeiten mit Nießbrauch, Eigentumsteilung, Lebensversicherung oder Verkauf per Leibrente, um Immobilienvermögen in Einkünfte umzuwandeln.
Optimieren Sie Ihre Übertragung
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