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Tabelle 2025Luxemburg

Erbschaftssteuer in Luxemburg

Die Erbschaftssteuer in Luxemburg variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben. In direkter Linie (Kinder, Eltern) und zwischen Ehegatten sind die Sätze sehr vorteilhaft (0-5%). Für andere Erben können die Sätze 15% erreichen.

5%
Direkte Linie max.
5%
Ehegatten max.
15%
Geschwister max.
15%
Nicht-Verwandte

Tabelle in direkter Linie (Kinder, Eltern)

Übertragungen in direkter Linie profitieren von den vorteilhaftesten Sätzen in Luxemburg. Dieselbe Tabelle gilt zwischen Ehegatten und gesetzlichen Partnern.

ErbschaftsstufeAnzuwendender Satz
Bis 10.000 €0%
10.001 € - 20.000 €1%
20.001 € - 30.000 €2%
30.001 € - 50.000 €3%
50.001 € - 75.000 €4%
Mehr als 75.000 €5%

Berechnungsbeispiel

Ein Kind erbt 100.000 € von seinem Elternteil:

  • 10.000 € zu 0% = 0 €
  • 10.000 € (10.001 - 20.000) zu 1% = 100 €
  • 10.000 € (20.001 - 30.000) zu 2% = 200 €
  • 20.000 € (30.001 - 50.000) zu 3% = 600 €
  • 25.000 € (50.001 - 75.000) zu 4% = 1.000 €
  • 25.000 € (mehr als 75.000) zu 5% = 1.250 €
  • Gesamtabgaben = 3.150 € (also 3,15%)

Abgaben nach Verwandtschaftsverhältnis

VerwandtschaftsverhältnisMin. SatzMax. SatzFreibetrag
Brüder und Schwestern6%15%15.000 €
Onkel, Tanten9%15%3.750 €
Neffen, Nichten9%15%3.750 €
Großonkel, Großtanten10%15%1.500 €
Cousins ersten Grades10%15%1.500 €
Andere Verwandte und Nicht-Verwandte15%15%Keiner

Achtung

Für Nicht-Verwandte (Freund, nicht eingetragener Lebenspartner usw.) beträgt der Satz 15% ohne jeglichen Freibetrag. Deshalb kann die Leibrente eine interessante Alternative sein: Durch Verkauf statt Vererbung vermeiden Sie diese hohen Abgaben.

Befreiungen und Reduzierungen

Hauptwohnsitz

Bedingung: Tatsächliche Bewohnung durch den Verstorbenen und den Erben unter Bedingungen

Umfang: Teilweise oder vollständige Befreiung möglich

Familienunternehmen

Bedingung: Übertragung eines Unternehmens mit Halteverpflichtung

Umfang: Erhebliche Reduzierung der Abgaben

Lebensversicherung

Bedingung: Im Rahmen einer Lebensversicherung ausgezahlte Kapitalien

Umfang: Spezifisches, oft vorteilhaftes Steuerregime

Land-/Forstwirtschaftliche Güter

Bedingung: Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb unter Bedingungen

Umfang: Spezifische Freibeträge

Wie reduziert man die Erbschaftssteuer?

🎁

Schenkung zu Lebzeiten

Übertragen Sie zu Lebzeiten mit erneuerbaren Freibeträgen. Die Schenkung mit Nießbrauch reduziert die Abgaben erheblich und behält zugleich die Nutzung der Immobilie.

→ Mehr über die Schenkung erfahren
🏠

Eigentumsteilung

Schenken Sie das nackte Eigentum und behalten Sie den Nießbrauch. Die Abgaben werden nur auf das nackte Eigentum berechnet (30-70% des Werts je nach Alter).

→ Die Eigentumsteilung verstehen
🏡

Per Leibrente verkaufen

Eine radikale Alternative: Verkaufen Sie Ihre Immobilie per Leibrente. Die Immobilie verlässt Ihr Vermögen, sodass für diese Immobilie keine Erbschaft mehr zu planen ist. Sie erhalten Kapital und eine lebenslange Rente.

→ Die Leibrente entdecken
📋

Lebensversicherung

Über eine Lebensversicherung übertragenes Kapital profitiert oft von einem vorteilhaften Steuerregime, außerhalb der klassischen Erbschaft.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Luxemburg?

Die Abgaben reichen von 0% bis 15% je nach Verwandtschaftsverhältnis. In direkter Linie und zwischen Ehegatten beträgt der Höchstsatz 5%. Für Brüder und Schwestern steigt er auf 15%. Für Nicht-Verwandte sind es 15% ohne Freibetrag.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Die Abgaben werden stufenweise auf den von jedem Erben erhaltenen Nettoanteil berechnet. Zuerst werden die Freibeträge angewendet, dann die progressive Tabelle nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Ein Notar kann eine genaue Berechnung erstellen.

Ist der Hauptwohnsitz befreit?

Es gibt günstige Bestimmungen für den Hauptwohnsitz des Verstorbenen, insbesondere wenn der Erbe ebenfalls dort wohnte. Die Bedingungen und der Umfang der Befreiung hängen von der Situation ab. Konsultieren Sie einen Notar.

Kann die Erbschaftssteuer vermieden werden?

Rechtlich erlauben mehrere Strategien, die Abgaben zu reduzieren: Schenkung zu Lebzeiten mit Nießbrauch, Eigentumsteilung, Lebensversicherung oder Verkauf per Leibrente, um Immobilienvermögen in Einkünfte umzuwandeln.

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