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Optimierte ÜbertragungLuxemburg

Schenkung zu Lebzeiten in Luxemburg

Die Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht es, das gesamte Vermögen oder einen Teil davon vorzeitig an seine Angehörigen zu übertragen. In Luxemburg kann diese Übertragung von Steuerfreibeträgen profitieren und ermöglicht es, seinen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, um künftige Konflikte zu vermeiden.

Notar
Pflichtschritt
Nach Verhältnis
Freibeträge
Möglich
Mit Nießbrauch
Nein
Widerrufbarkeit

Die Arten der Schenkung

Einfache Schenkung (Volleigentum)

Sie schenken die Immobilie vollständig. Der Beschenkte wird zu 100% Eigentümer.

Vorteile

  • Vollständige Übertragung
  • Einfachheit

Nachteile

  • Sie verlieren alle Rechte an der Immobilie
  • Keine Mieteinnahmen mehr

Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

Sie schenken das nackte Eigentum, behalten aber den Nießbrauch (Nutzung der Immobilie).

Vorteile

  • Weiterhin bewohnen oder vermieten
  • Reduzierte Abgaben (auf nacktes Eigentum)
  • Progressive Übertragung

Nachteile

  • Zustimmung des Eigentümers des nackten Eigentums zum Verkauf erforderlich
  • Laufende Instandhaltung zu Ihren Lasten

Schenkungsteilung

Gerechte Aufteilung zwischen mehreren Kindern, mit sofortiger Wirkung.

Vorteile

  • Vermeidet Konflikte
  • Werte am Tag der Schenkung festgelegt
  • Keine Anrechnung auf den Nachlass

Nachteile

  • Alle Kinder müssen anwesend sein
  • Komplexer zu organisieren

Fokus: Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

Wie funktioniert das?

Sie schenken das nackte Eigentum Ihrer Immobilie an Ihre Kinder, behalten aber den Nießbrauch: das Recht, die Immobilie zu bewohnen oder die Mieten zu vereinnahmen.

Bei Ihrem Tod erlischt der Nießbrauch automatisch und Ihre Kinder werden Volleigentümer ohne Formalität oder zusätzliche Abgaben.

Steuervorteile

  • Abgaben nur auf das nackte Eigentum berechnet
  • Wert des nackten Eigentums = Gesamtwert × Koeffizient (nach Alter)
  • Je jünger Sie sind, desto höher der Abschlag
  • Abgabenersparnis von 30% bis 70% je nach Alter

Zusammenhang mit der Eigentumsteilung

Die Schenkung mit Nießbrauch nutzt den Mechanismus der Eigentumsteilung. Die Berechnungskoeffizienten sind dieselben wie die der Steuertabelle Nießbrauch/nacktes Eigentum.

Schenkungsverfahren: Schritt für Schritt

1

Ihr Vorhaben definieren

Welche Immobilie schenken? An wen? Mit oder ohne Nießbrauch? Diese Vorfragen bestimmen die Struktur der Schenkung.

2

Termin beim Notar

Der Notar analysiert Ihre Situation, berät Sie zur optimalen Option und bewertet die steuerlichen Folgen.

3

Bewertung der Immobilie

Der Notar lässt die Immobilie bewerten. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Schenkungsabgaben.

4

Erstellung der Urkunde

Der Notar erstellt die notarielle Schenkungsurkunde mit allen Klauseln (Nießbrauch, Bedingungen usw.).

5

Unterzeichnung und Eintragung

Unterzeichnung beim Notar in Anwesenheit des Schenkers und der Beschenkten. Der Notar trägt anschließend die Urkunde ein.

Schenkung oder Leibrente: Was ist der Unterschied?

KriteriumSchenkungLeibrente
BegünstigterFamilie/AngehörigeDritter Käufer
GegenleistungKeine (unentgeltlich)Einmalzahlung + Rente
In der Immobilie bleibenJa (Nießbrauch)Ja (Wohn- und Nutzungsrecht)
Einkünfte für SieNeinJa (lebenslange Rente)
Übertragung an die Kinder✓ Ja✕ Nein
Zu zahlende AbgabenSchenkungsabgabenKeine für den Verkäufer

Die Leibrente, wenn...

Sie es vorziehen, Einkünfte zu erhalten, statt unentgeltlich zu schenken, oder wenn Sie keine direkten Erben haben, an die Sie übertragen können. Die Leibrente bringt Ihnen Kapital und Rente und ermöglicht es Ihnen zugleich, zu Hause zu bleiben.

→ Mehr über die bewohnte Leibrente erfahren

Häufig gestellte Fragen

Wie macht man eine Schenkung zu Lebzeiten in Luxemburg?

Eine Immobilienschenkung erfordert zwingend eine notarielle Urkunde. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Notar, der Ihre Situation analysiert, die Schenkungsurkunde erstellt und die Eintragungsformalitäten durchführt.

Kann man schenken und das Wohnrecht behalten?

Ja, das ist die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt. Sie schenken das nackte Eigentum, behalten aber den Nießbrauch (das Recht, die Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten) bis zu Ihrem Tod. Das ist die am häufigsten genutzte Form.

Ist eine Schenkung widerrufbar?

Grundsätzlich nein. Eine Schenkung ist unwiderruflich, außer in sehr außergewöhnlichen Fällen (schwere Undankbarkeit des Beschenkten, Geburt von Kindern in bestimmten Fällen). Man sollte daher vor dem Schenken gut nachdenken.

Welche Kosten fallen bei einer Schenkung an?

Die Kosten umfassen die Schenkungsabgaben (je nach Verwandtschaftsverhältnis und Wert), die Honorare des Notars und die Eintragungsgebühren. Der Notar stellt Ihnen vor dem Vorgehen einen genauen Kostenvoranschlag aus.

Benötigen Sie Beratung zur Übertragung?

Schenkung oder Leibrente? Unsere Experten helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Familien- und Vermögenssituation zu wählen.