Kaufabsicht
Bewohnte Leibrente in Luxemburg kaufen
Der Kauf einer bewohnten Leibrente ermöglicht den Erwerb einer Immobilie zu einem um den Wohnwert verminderten Preis, wobei ein Teil sofort und der Rest als Rente gezahlt wird. Sie werden mit der Unterzeichnung Eigentümer, erhalten die Nutzung der Immobilie jedoch erst nach Ablauf des Wohnrechts des Verkäufers.
Der Ablauf
So funktioniert der Kauf
Vier Schritte strukturieren den Erwerb, von der Auswahl der Immobilie bis zur Begleitung der Rente. Jeder wird vom Notar überwacht, der das Gleichgewicht des Vertrags sichert.
Auswahl der Immobilie
Sie wählen eine Immobilie, die zu Ihrem Vermögenshorizont passt: Lage, Zustand, Profil des Verkäufers und voraussichtliche Dauer der Bewohnung.
Prüfung der Bedingungen
Der Preis gliedert sich in den bewohnten Wert (Verkehrswert abzüglich Wohnwertabschlag), eine sofort gezahlte Einmalzahlung und eine monatliche, auf die Lebenserwartung des Verkäufers kapitalisierte Rente.
Vorvertrag und Urkunde
Ein Vorvertrag legt die Bedingungen fest, dann wird die notarielle Urkunde unterzeichnet. Das Eigentum geht sofort über, belastet mit dem Wohn- und Nutzungsrecht des Verkäufers.
Begleitung bis zur Zusammenführung
Sie zahlen die vereinbarte, indexierte Rente bis zum Ende des Wohnrechts. Das volle Eigentum wird dann wiederhergestellt, ohne weitere Verkaufsformalität.
Was Sie zahlen
Struktur eines typischen Kaufs
Indikatives Beispiel für eine Immobilie mit einem Verkehrswert von rund 900.000 €, bewohnt von einem Verkäufer im Alter von 70 bis 75 Jahren. Die Beträge werden von unserem Schätzmodul berechnet; der genaue Wert hängt vom genauen Alter und den Bedingungen der Urkunde ab.
Indikative Schätzung, ohne Urkundenkosten und Besteuerung. Vor jeder Verpflichtung ist eine persönliche Studie erforderlich.
- Verkehrswert der Immobilie
- 900.000 €
- Alter des Verkäufers
- 70 bis 75 Jahre
- Einmalzahlung bei Unterzeichnung
- 315.000 €
- Monatliche Rente
- 1.530 – 1.790 €/Monat
Die Einmalzahlung erfolgt sofort; die Rente wird monatlich bis zum Ende des Wohnrechts gezahlt.
Die Vorteile
Was Sie gewinnen
Ein abgeschlagener Preis
Der Wohnwertabschlag senkt den Preis gegenüber dem freien Wert der Immobilie deutlich.
Keine Mietverwaltung
Der Verkäufer bewohnt die Immobilie: keine Mietersuche, keine Quittungen, keine ausstehenden Mieten.
Laufender Unterhalt gesichert
Der Bewohner trägt den laufenden Unterhalt und die alltäglichen Kosten, gemäß den Bedingungen der Urkunde.
Gestaffelte Zahlung ohne Kredit
Die Rente staffelt die Zahlung über die Zeit, ohne zwingend eine Bankfinanzierung in Anspruch zu nehmen.
Schützender notarieller Rahmen
Verkäuferpfandrecht, Auflösungsklausel und Grundbucheintrag umrahmen das Geschäft für beide Seiten.
Zu beachten
Was abzuwägen ist
Ungewisse Dauer
Die Dauer der Bewohnung hängt von der Langlebigkeit des Verkäufers ab: Sie kann die zugrunde gelegte Lebenserwartung übersteigen.
Große Reparaturen
Je nach der in der Urkunde festgelegten Aufteilung können große Arbeiten (Dach, Struktur) beim Käufer verbleiben.
Engerer Wiederverkauf
Der Wiederverkauf einer während des Nutzungsrechts bewohnten Immobilie spricht einen kleineren, stärker abgeschlagenen Markt an.
Häufige Fragen
Fragen der Käufer
Wann kann ich über die Immobilie verfügen?
Mit dem Erlöschen des Wohn- und Nutzungsrechts des Verkäufers, in der Regel bei dessen Tod oder bei vorzeitiger Räumung. Bis dahin sind Sie Eigentümer, der Verkäufer behält jedoch die Nutzung.
Was geschieht, wenn der Verkäufer sehr lange lebt?
Sie zahlen die Rente weiter. Dies ist das der Leibrente eigene Risiko: Die Rente kann insgesamt den ursprünglichen bewohnten Wert übersteigen. Abschlag und versicherungsmathematische Berechnung sollen dieses Risiko ausgleichen, ohne es zu beseitigen.
Wer zahlt Arbeiten und Kosten?
Die Aufteilung ist in der Urkunde festgelegt. In der Regel trägt der Bewohner den laufenden Unterhalt und die täglichen Kosten, während große Reparaturen dem Käufer zufallen können. Jeder Vertrag legt diese Aufteilung fest.
Kann ich den Kauf mit einem Kredit finanzieren?
Die Einmalzahlung kann finanziert werden, die Rente ist jedoch kein Bankkredit: Sie ist eine in der Urkunde festgehaltene lebenslange Zahlungsverpflichtung, gesichert durch das Verkäuferpfandrecht und die Auflösungsklausel.
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