Erbschaft
Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person an ihre Erben nach den gesetzlichen oder testamentarischen Regeln.
Vollständige Definition
Die Erbschaft bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsregeln, die die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (des Erblassers) an ihre Erben organisieren. Sie kann gesetzlich (durch das Gesetz bestimmt) oder testamentarisch (nach dem vom Erblasser geäußerten Willen) sein.
In Luxembourg bevorzugt die gesetzliche Erbfolge die Nachkommen (Kinder, Enkelkinder), dann den überlebenden Ehepartner, die Vorfahren (Eltern) und schließlich die Seitenverwandten (Brüder, Schwestern, Neffen). Der Pflichtteil schützt die Kinder, die nicht vollständig enterbt werden können. Der überlebende Ehepartner profitiert je nach Situation von Rechten am Nießbrauch oder am Eigentum.
Die Erbschaft führt zur Zahlung von Erbschaftsteuern, die auf den Nettowert des übertragenen Vermögens berechnet werden. Die Sätze variieren erheblich je nach Verwandtschaftsgrad: von 0 % bis 5 % in direkter Linie, bis zu 48 % zwischen nicht verwandten Personen. Es gibt Optimierungsstrategien: Lebensversicherung, vorweggenommene Schenkungen, Eigentumsteilung oder Verkauf auf Leibrentenbasis, um das Nachlassvermögen zu reduzieren.
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Verwandte Begriffe
Schenkung
Rechtsgeschäft, durch das eine Person zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich an eine andere Person überträgt.
Erbschaftsteuer
Steuern, die der Staat bei der Übertragung eines Vermögens im Todesfall erhebt, variabel je nach Verwandtschaftsgrad.
Bruchteilsgemeinschaft
Situation, in der mehrere Personen gemeinsam Eigentümer derselben Immobilie sind, ohne dass ihre Anteile materiell aufgeteilt sind.
Eigentumsteilung
Rechtliche Aufteilung des Eigentums zwischen Nießbrauch (Nutzungs- und Ertragsrecht) und nacktem Eigentum (Eigentum ohne Nutzung).
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