Eigentumsteilung
Rechtliche Aufteilung des Eigentums zwischen Nießbrauch (Nutzungs- und Ertragsrecht) und nacktem Eigentum (Eigentum ohne Nutzung).
Vollständige Definition
Die Eigentumsteilung ist eine juristische Technik, die darin besteht, das Eigentumsrecht in zwei getrennte Teile aufzuteilen: den Nießbrauch und das nackte Eigentum. Diese Trennung ermöglicht die Optimierung der Vermögensübertragung und der Besteuerung.
Der Nießbraucher behält das Recht, die Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, während der nackte Eigentümer die Immobilie besitzt, ohne sie unmittelbar nutzen zu können. Beim Erlöschen des Nießbrauchs (Tod des Nießbrauchers oder vereinbarter Termin) erlangt der nackte Eigentümer automatisch das Volleigentum zurück.
In Luxembourg wird die Eigentumsteilung besonders im Rahmen von Schenkungen (Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt) und Verkäufen auf Leibrentenbasis (bewohnte Leibrente) verwendet. Sie ermöglicht eine erhebliche Reduzierung der Schenkungs- oder Erbschaftsteuern, da nur der Wert des nackten Eigentums besteuert wird. Die Steuertabelle definiert den jeweiligen Wert des Nießbrauchs und des nackten Eigentums nach dem Alter des Nießbrauchers.
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Verwandte Begriffe
Nießbrauch
Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, ohne deren Eigentümer zu sein, umfassender als das Wohn- und Nutzungsrecht.
Nacktes Eigentum
Eigentumsrecht an einer Immobilie ohne das Recht, sie zu nutzen oder deren Erträge zu beziehen, das vom Käufer bei der bewohnten Leibrente gehalten wird.
Schenkung
Rechtsgeschäft, durch das eine Person zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich an eine andere Person überträgt.
Bewohnte Leibrente
Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Verkäufer das Recht behält, die Immobilie bis zu seinem Tod zu bewohnen (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch).
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