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Rechtliches

Schenkung

Rechtsgeschäft, durch das eine Person zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich an eine andere Person überträgt.

Vollständige Definition

Die Schenkung ist ein Vertrag, durch den der Schenker zu Lebzeiten und unentgeltlich das Eigentum an einer Immobilie an den Beschenkten (Begünstigten) überträgt. Sie ermöglicht es, die Vermögensübertragung vorwegzunehmen und die Erbschaftsbesteuerung zu optimieren.

Es gibt mehrere Arten von Schenkungen: die einfache Schenkung (sofortige Eigentumsübertragung), die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt (der Schenker behält die Nutzung der Immobilie bis zu seinem Tod) und die Erbteilungsschenkung (Aufteilung unter mehreren Erben). Jede Form entspricht unterschiedlichen Vermögenszielen.

In Luxembourg unterliegen Immobilienschenkungen je nach Verwandtschaftsgrad variablen Registrierungsgebühren: 0 % in direkter Linie in bestimmten Fällen, bis zu 14,4 % zwischen Nichtverwandten. Die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt ist besonders vorteilhaft, da sich die Gebühren nur auf das nackte Eigentum beziehen, dessen Wert je nach Alter des Schenkers reduziert ist. Eine notarielle Urkunde ist für Immobilienschenkungen zwingend erforderlich.

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