Schenkung
Rechtsgeschäft, durch das eine Person zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich an eine andere Person überträgt.
Vollständige Definition
Die Schenkung ist ein Vertrag, durch den der Schenker zu Lebzeiten und unentgeltlich das Eigentum an einer Immobilie an den Beschenkten (Begünstigten) überträgt. Sie ermöglicht es, die Vermögensübertragung vorwegzunehmen und die Erbschaftsbesteuerung zu optimieren.
Es gibt mehrere Arten von Schenkungen: die einfache Schenkung (sofortige Eigentumsübertragung), die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt (der Schenker behält die Nutzung der Immobilie bis zu seinem Tod) und die Erbteilungsschenkung (Aufteilung unter mehreren Erben). Jede Form entspricht unterschiedlichen Vermögenszielen.
In Luxembourg unterliegen Immobilienschenkungen je nach Verwandtschaftsgrad variablen Registrierungsgebühren: 0 % in direkter Linie in bestimmten Fällen, bis zu 14,4 % zwischen Nichtverwandten. Die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt ist besonders vorteilhaft, da sich die Gebühren nur auf das nackte Eigentum beziehen, dessen Wert je nach Alter des Schenkers reduziert ist. Eine notarielle Urkunde ist für Immobilienschenkungen zwingend erforderlich.
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Verwandte Begriffe
Erbschaft
Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person an ihre Erben nach den gesetzlichen oder testamentarischen Regeln.
Eigentumsteilung
Rechtliche Aufteilung des Eigentums zwischen Nießbrauch (Nutzungs- und Ertragsrecht) und nacktem Eigentum (Eigentum ohne Nutzung).
Nießbrauch
Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, ohne deren Eigentümer zu sein, umfassender als das Wohn- und Nutzungsrecht.
Erbschaftsteuer
Steuern, die der Staat bei der Übertragung eines Vermögens im Todesfall erhebt, variabel je nach Verwandtschaftsgrad.
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