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Rechtliches

Nießbrauch

Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, ohne deren Eigentümer zu sein, umfassender als das Wohn- und Nutzungsrecht.

Vollständige Definition

Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das seinem Inhaber (dem Nießbraucher) das Recht verleiht, eine Immobilie zu nutzen und deren Früchte (Erträge, Mieten) zu beziehen, während das nackte Eigentum einer anderen Person überlassen bleibt.

Im Gegensatz zum Wohn- und Nutzungsrecht kann der Nießbraucher die Immobilie vermieten und die Mieten daraus beziehen. Diese umfassendere Möglichkeit verleiht dem Nießbrauch einen höheren Wert als dem Wohn- und Nutzungsrecht. Bei einer Leibrente mit Nießbrauch ist der Abschlag auf den Preis daher höher, was zu einer niedrigeren Einmalzahlung und/oder Rente für den Verkäufer führt.

Der Nießbrauch wird manchmal von Verkäufern bevorzugt, die die Möglichkeit behalten möchten, ihre Immobilie zu vermieten, falls sie umziehen (zum Beispiel in ein Altersheim). Der Nießbrauch endet mit dem Tod des Nießbrauchers, wodurch der nackte Eigentümer das Volleigentum der Immobilie zurückerlangt.

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