Übertragbare Rente
Leibrente, die nach dem Tod des ersten Rentenberechtigten weiterhin an den überlebenden Ehepartner gezahlt wird.
Vollständige Definition
Die übertragbare Rente ist eine Modalität der Leibrente, die die Fortsetzung der Zahlungen zugunsten des überlebenden Ehepartners nach dem Tod des ersten Begünstigten vorsieht. Sie bietet eine verstärkte finanzielle Sicherheit für Paare.
Bei einer Leibrente auf zwei Köpfe mit übertragbarer Rente kann die Höhe der Rente zu 100 % an den überlebenden Ehepartner aufrechterhalten oder reduziert werden (zum Beispiel auf 60 % oder 75 %). Diese Reduzierung gleicht das erhöhte Risiko für den Käufer aus, die Rente länger zu zahlen.
Die übertragbare Rente wird besonders für Paare empfohlen, bei denen beide Ehepartner in der verkauften Immobilie wohnen. Sie garantiert, dass der Überlebende ohne abrupten Einkommensverlust weiterhin würdig leben kann. Die Berechnung der Rente berücksichtigt dann das Alter der beiden Rentenberechtigten und ihre jeweilige Lebenserwartung.
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Verwandte Begriffe
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Rentenberechtigter (Verkäufer)
Der Verkäufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der die Leibrente bis zu seinem Tod erhält.
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