Notarielle Urkunde
Offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt wird, das den Verkauf auf Leibrentenbasis offiziell macht und ihm Vollstreckbarkeit verleiht.
Vollständige Definition
Die notarielle Urkunde ist das von einem Notar erstellte und beglaubigte Rechtsdokument, das den Verkauf auf Leibrentenbasis offiziell macht. Sie verleiht der Transaktion ein sicheres Datum, eine Beweiskraft und eine Vollstreckbarkeit.
Diese Urkunde enthält alle wesentlichen Elemente des Verkaufs: Identität der Parteien, Bezeichnung der Immobilie, Verkehrswert, Höhe der Einmalzahlung, Höhe und Bedingungen der Rente, Indexierungsklausel, vom Verkäufer behaltene Rechte (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch), auflösende Klausel und Garantien (Verkäuferprivileg, Hypothek).
In Luxembourg kann nur ein Notar eine notarielle Urkunde eines Immobilienverkaufs erstellen. Die Unterzeichnung erfolgt zwingend in seiner Kanzlei. Der Notar prüft die rechtliche Ordnungsmäßigkeit des Vorgangs, informiert die Parteien über ihre Rechte und Pflichten und nimmt die Formalitäten der Grundbucheintragung vor. Die Notarkosten werden in der Regel geteilt oder gehen zulasten des Käufers.
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Verwandte Begriffe
Leibrente
Immobilienverkauf, bei dem die Zahlung in Form einer Rente erfolgt, die dem Verkäufer bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, mit oder ohne anfängliche Einmalzahlung.
Auflösende Klausel
Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.
Verkäuferprivileg
Gesetzliche Garantie, die dem Verkäufer im Falle eines Verzugs des Käufers eine Zahlungspriorität auf die verkaufte Immobilie einräumt.
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