Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Vollständige Definition
Die Leibrente ist die periodische Zahlung (in der Regel monatlich), die der Käufer (Rentenschuldner) sich verpflichtet, dem Verkäufer (Rentenberechtigter) bis zu dessen Tod zu zahlen. Sie ist das zentrale Element des Leibrentenvertrags.
Die Berechnung der Rente berücksichtigt mehrere Faktoren: den Verkehrswert der Immobilie, die Höhe der Einmalzahlung, das Alter des Verkäufers (Lebenserwartung gemäß den Sterbetafeln) und im Fall einer bewohnten Leibrente den Wert des Wohnrechts. Je jünger der Verkäufer ist, desto niedriger ist die Rente, da sie über einen potenziell längeren Zeitraum gezahlt wird.
Die Rente wird jährlich indexiert, in der Regel anhand des Verbraucherpreisindex, um ihre Kaufkraft zu erhalten. Im Falle der Nichtzahlung profitiert der Verkäufer von Garantien (Verkäuferprivileg, auflösende Klausel). In Luxembourg kann ein Teil der Rente je nach Alter des Verkäufers zum Zeitpunkt des Verkaufs steuerbefreit sein.
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Verwandte Begriffe
Einmalzahlung (Bouquet)
Kapital, das dem Verkäufer am Tag der Unterzeichnung der Verkaufsurkunde auf Leibrentenbasis ausgezahlt wird, in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Immobilienwerts.
Indexierung
Jährliche Anpassung der Höhe der Leibrente nach einem Index (in der Regel dem Verbraucherpreisindex).
Rentenschuldner (Käufer)
Der Käufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der dem Verkäufer die Einmalzahlung und die Leibrente zahlt.
Auflösende Klausel
Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.
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