Auflösende Klausel
Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.
Vollständige Definition
Die auflösende Klausel ist ein grundlegender rechtlicher Schutz für den Verkäufer bei der Leibrente. Sie sieht die automatische Annullierung des Verkaufs vor, falls der Käufer (Rentenschuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Zahlung der Rente.
In der Praxis wird die auflösende Klausel nach einer Mahnung aktiviert, die während einer im Vertrag vorgesehenen Frist (in der Regel 1 bis 3 Monate) ohne Wirkung geblieben ist. Der Verkäufer erlangt dann das Volleigentum seiner Immobilie zurück, und die bereits gezahlten Beträge (Einmalzahlung und Renten) verbleiben als Schadensersatz bei ihm.
Diese Klausel stellt eine wesentliche Garantie für den Rentenberechtigten dar und muss in der notariellen Verkaufsurkunde eingetragen werden. Sie wird bei Verkäufen auf Leibrentenbasis in Luxembourg nahezu systematisch aufgenommen. Kombiniert mit dem Verkäuferprivileg gewährleistet sie einen optimalen Schutz gegen das Verzugsrisiko des Käufers.
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Verwandte Begriffe
Verkäuferprivileg
Gesetzliche Garantie, die dem Verkäufer im Falle eines Verzugs des Käufers eine Zahlungspriorität auf die verkaufte Immobilie einräumt.
Rentenschuldner (Käufer)
Der Käufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der dem Verkäufer die Einmalzahlung und die Leibrente zahlt.
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Notarielle Urkunde
Offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt wird, das den Verkauf auf Leibrentenbasis offiziell macht und ihm Vollstreckbarkeit verleiht.
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