Zum Hauptinhalt springen
+352 20 42 04 70
Mo-Fr 9-18 Uhr
⚖️
Rechtliches

Auflösende Klausel

Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.

Vollständige Definition

Die auflösende Klausel ist ein grundlegender rechtlicher Schutz für den Verkäufer bei der Leibrente. Sie sieht die automatische Annullierung des Verkaufs vor, falls der Käufer (Rentenschuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Zahlung der Rente.

In der Praxis wird die auflösende Klausel nach einer Mahnung aktiviert, die während einer im Vertrag vorgesehenen Frist (in der Regel 1 bis 3 Monate) ohne Wirkung geblieben ist. Der Verkäufer erlangt dann das Volleigentum seiner Immobilie zurück, und die bereits gezahlten Beträge (Einmalzahlung und Renten) verbleiben als Schadensersatz bei ihm.

Diese Klausel stellt eine wesentliche Garantie für den Rentenberechtigten dar und muss in der notariellen Verkaufsurkunde eingetragen werden. Sie wird bei Verkäufen auf Leibrentenbasis in Luxembourg nahezu systematisch aufgenommen. Kombiniert mit dem Verkäuferprivileg gewährleistet sie einen optimalen Schutz gegen das Verzugsrisiko des Käufers.

Mehr erfahren

Verwandte Begriffe

Benötigen Sie einen Leibrenten-Experten?

Unsere Berater begleiten Sie kostenlos bei Ihrem Leibrenten-Projekt in Luxemburg. Erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Schätzung.