Rentenschuldner (Käufer)
Der Käufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der dem Verkäufer die Einmalzahlung und die Leibrente zahlt.
Vollständige Definition
Der Rentenschuldner ist der juristische Begriff für den Käufer in einer Transaktion auf Leibrentenbasis. Es ist die Person, die die Immobilie im Austausch gegen die Zahlung einer Einmalzahlung und einer Leibrente erwirbt.
Der Rentenschuldner hat strenge Verpflichtungen: die Rente zum festen Fälligkeitstermin zu zahlen, die jährliche Indexierung einzuhalten und bei der bewohnten Leibrente den Genuss des Rentenberechtigten nicht zu stören. Im Falle eines Verzugs setzt er sich der Auflösung des Verkaufs (Annullierung) dank der auflösenden Klausel aus.
Der Rentenschuldner wird bei der bewohnten Leibrente nackter Eigentümer und bei der freien Leibrente Volleigentümer. Er übernimmt in der Regel die großen Reparaturen (Artikel 606 des Code civil), während der wohnende Rentenberechtigte die laufende Instandhaltung übernimmt. Anmerkung: Der Rentenschuldner kann eine natürliche oder juristische Person sein (Gesellschaft, institutioneller Investor).
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Verwandte Begriffe
Rentenberechtigter (Verkäufer)
Der Verkäufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der die Leibrente bis zu seinem Tod erhält.
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Nacktes Eigentum
Eigentumsrecht an einer Immobilie ohne das Recht, sie zu nutzen oder deren Erträge zu beziehen, das vom Käufer bei der bewohnten Leibrente gehalten wird.
Auflösende Klausel
Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.
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