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Rechtliches

Rentenschuldner (Käufer)

Der Käufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der dem Verkäufer die Einmalzahlung und die Leibrente zahlt.

Vollständige Definition

Der Rentenschuldner ist der juristische Begriff für den Käufer in einer Transaktion auf Leibrentenbasis. Es ist die Person, die die Immobilie im Austausch gegen die Zahlung einer Einmalzahlung und einer Leibrente erwirbt.

Der Rentenschuldner hat strenge Verpflichtungen: die Rente zum festen Fälligkeitstermin zu zahlen, die jährliche Indexierung einzuhalten und bei der bewohnten Leibrente den Genuss des Rentenberechtigten nicht zu stören. Im Falle eines Verzugs setzt er sich der Auflösung des Verkaufs (Annullierung) dank der auflösenden Klausel aus.

Der Rentenschuldner wird bei der bewohnten Leibrente nackter Eigentümer und bei der freien Leibrente Volleigentümer. Er übernimmt in der Regel die großen Reparaturen (Artikel 606 des Code civil), während der wohnende Rentenberechtigte die laufende Instandhaltung übernimmt. Anmerkung: Der Rentenschuldner kann eine natürliche oder juristische Person sein (Gesellschaft, institutioneller Investor).

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