Indexierung
Jährliche Anpassung der Höhe der Leibrente nach einem Index (in der Regel dem Verbraucherpreisindex).
Vollständige Definition
Die Indexierung ist der Mechanismus der jährlichen Aufwertung der Leibrente, um ihre Kaufkraft gegenüber der Inflation zu erhalten. Sie ist im Verkaufsvertrag vorgesehen und wird jedes Jahr automatisch angewendet.
Der am häufigsten verwendete Index ist der Verbraucherpreisindex (VPI), der vom nationalen statistischen Institut veröffentlicht wird. In Luxembourg veröffentlicht das STATEC diesen Index. Die Anpassung kann nach oben wie nach unten erfolgen, auch wenn manche Verträge eine „Mindest"-Klausel vorsehen, die die Verringerung der Rente untersagt.
Die Indexierung berechnet sich wie folgt: Neue Rente = Alte Rente × (Neuer Index / Alter Index). Diese Aufwertung ist für den Verkäufer wesentlich, da eine nicht indexierte Rente über 10, 15 oder 20 Jahre Zahlung erheblich an Wert verlieren würde. Sie muss klar in der notariellen Urkunde festgelegt werden.
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Verwandte Begriffe
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Notarielle Urkunde
Offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt wird, das den Verkauf auf Leibrentenbasis offiziell macht und ihm Vollstreckbarkeit verleiht.
Rentenberechtigter (Verkäufer)
Der Verkäufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der die Leibrente bis zu seinem Tod erhält.
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