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Rechtliches

Verkäuferprivileg

Gesetzliche Garantie, die dem Verkäufer im Falle eines Verzugs des Käufers eine Zahlungspriorität auf die verkaufte Immobilie einräumt.

Vollständige Definition

Das Verkäuferprivileg ist eine dingliche Sicherheit, die dem Rentenberechtigten die Zahlung seiner Rente garantiert. Es räumt dem Verkäufer ein vorrangiges Recht auf die verkaufte Immobilie ein, vor allen anderen Gläubigern des Käufers.

Diese Garantie wird beim Hypothekenamt (Hypothekenbewahrung) beim Verkauf eingetragen. Im Falle der Nichtzahlung der Rente und der Pfändung der Immobilie wird der Verkäufer vorrangig aus dem Verkaufspreis bezahlt, noch vor den später eingetragenen Hypothekengläubigern.

Das Verkäuferprivileg ergänzt die auflösende Klausel, um dem Rentenberechtigten einen doppelten Schutz zu bieten. Während die auflösende Klausel ermöglicht, die Immobilie zurückzuerlangen, gewährleistet das Verkäuferprivileg die Zahlung selbst im Falle eines Zwangsverkaufs. Diese beiden kombinierten Garantien sichern die Transaktion für den Verkäufer wirksam ab.

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