Hypothek
Immobiliensicherheit, die auf der Immobilie eingetragen wird, um die Zahlung der Leibrente an den Verkäufer abzusichern.
Vollständige Definition
Die Hypothek ist eine dingliche Sicherheit an einer Immobilie, die bei der Leibrente verwendet wird, um die Zahlung der Rente zu garantieren. Sie ermöglicht es dem Gläubiger (dem Verkäufer), die Immobilie pfänden und verkaufen zu lassen, falls der Schuldner (der Käufer) nicht zahlt.
Bei einem Verkauf auf Leibrentenbasis kann eine vertragliche Hypothek ergänzend zum Verkäuferprivileg eingetragen werden. Sie bezieht sich in der Regel auf den Gesamtbetrag der kapitalisierten Renten und garantiert dem Rentenberechtigten gegen jeden Zahlungsausfall.
Die Hypothek wird beim Hypothekenamt veröffentlicht und bleibt bis zum Tod des Rentenberechtigten oder bis zur Löschung eingetragen. Sie beruhigt den Verkäufer, insbesondere wenn der Käufer eine juristische Person oder ein Investor ist. Die Kosten der Hypothekeneintragung gehen in der Regel zulasten des Käufers.
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Verwandte Begriffe
Verkäuferprivileg
Gesetzliche Garantie, die dem Verkäufer im Falle eines Verzugs des Käufers eine Zahlungspriorität auf die verkaufte Immobilie einräumt.
Auflösende Klausel
Vertragliche Bestimmung, die die automatische Annullierung des Verkaufs im Falle der Nichtzahlung der Rente durch den Käufer ermöglicht.
Umkehrhypothek (Leibrentenhypothek)
Kredit für Senioren-Eigentümer, garantiert durch ihre Immobilie, rückzahlbar nur beim Tod oder beim Verkauf.
Verkauf mit Wiederkaufsrecht
Verkauf mit Rückkaufmöglichkeit, der es dem Verkäufer ermöglicht, seine Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist zurückzuerlangen, eine Lösung zur Vermeidung der Pfändung.
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