Einmalzahlung (Bouquet)
Kapital, das dem Verkäufer am Tag der Unterzeichnung der Verkaufsurkunde auf Leibrentenbasis ausgezahlt wird, in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Immobilienwerts.
Vollständige Definition
Die Einmalzahlung (Bouquet) ist der Geldbetrag, der dem Verkäufer (Rentenberechtigter) bei der Unterzeichnung der notariellen Urkunde des Verkaufs auf Leibrentenbasis bar ausgezahlt wird. Sie beträgt in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Verkehrswerts der Immobilie, je nach den Verhandlungen zwischen den Parteien.
Die Höhe der Einmalzahlung wird frei zwischen Verkäufer und Käufer festgelegt. Eine höhere Einmalzahlung führt zu einer niedrigeren monatlichen Rente und umgekehrt. Manche Leibrenten können sogar ohne Einmalzahlung abgeschlossen werden („Leibrente ohne Bouquet"), in welchem Fall die Rente höher ausfällt.
Für den Verkäufer ermöglicht die Einmalzahlung, sofort über ein Kapital zu verfügen, um Projekte zu verwirklichen, größere Ausgaben zu bewältigen oder Angehörige zu unterstützen. Für den Käufer reduziert die Zahlung einer beträchtlichen Einmalzahlung das finanzielle Risiko, das mit der Dauer der Rentenzahlung verbunden ist. Die Einmalzahlung unterliegt für den Verkäufer nicht der Einkommensteuer.
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Verwandte Begriffe
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Leibrente
Immobilienverkauf, bei dem die Zahlung in Form einer Rente erfolgt, die dem Verkäufer bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, mit oder ohne anfängliche Einmalzahlung.
Verkehrswert
Marktpreis einer Immobilie, falls sie frei von jeglicher Bewohnung verkauft würde, Berechnungsgrundlage für die Leibrente.
Bewohnter Wert
Wert der Immobilie bei der bewohnten Leibrente nach Abzug des Wohnrechts (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch), Grundlage zur Berechnung von Einmalzahlung und Rente.
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