Bewohnter Wert
Wert der Immobilie bei der bewohnten Leibrente nach Abzug des Wohnrechts (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch), Grundlage zur Berechnung von Einmalzahlung und Rente.
Vollständige Definition
Der bewohnte Wert ist der Wert einer auf Basis der bewohnten Leibrente verkauften Immobilie, der nach Abzug des Werts des Wohnrechts (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch) vom Verkehrswert ermittelt wird. Auf dieser Grundlage werden die Einmalzahlung und die Rente berechnet.
Die Berechnung erfolgt wie folgt: Bewohnter Wert = Verkehrswert - Wert des Wohnrechts. Der Wert des Wohnrechts hängt vom Alter des Verkäufers ab (je jünger er ist, desto höher der Abschlag, da die Bewohnung potenziell länger dauert) und von der Art des Rechts (Nießbrauch oder Wohn- und Nutzungsrecht).
Zum Beispiel beträgt bei einer Immobilie von 500 000€ mit einem Verkäufer von 75 Jahren und einem Bewohnungskoeffizienten von 40 % der bewohnte Wert 300 000€ (500 000€ - 200 000€). Dieser bewohnte Wert wird anschließend nach den Wünschen der Parteien zwischen der Einmalzahlung und der Leibrente aufgeteilt.
Mehr erfahren
Verwandte Begriffe
Verkehrswert
Marktpreis einer Immobilie, falls sie frei von jeglicher Bewohnung verkauft würde, Berechnungsgrundlage für die Leibrente.
Bewohnungskoeffizient
Abschlagsprozentsatz, der je nach Alter des Verkäufers auf den Verkehrswert angewendet wird, um den Wert des Wohnrechts zu berechnen.
Einmalzahlung (Bouquet)
Kapital, das dem Verkäufer am Tag der Unterzeichnung der Verkaufsurkunde auf Leibrentenbasis ausgezahlt wird, in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Immobilienwerts.
Leibrente
Betrag, der dem Verkäufer periodisch (monatlich oder vierteljährlich) bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, berechnet nach dem Immobilienwert und der Lebenserwartung.
Benötigen Sie einen Leibrenten-Experten?
Unsere Berater begleiten Sie kostenlos bei Ihrem Leibrenten-Projekt in Luxemburg. Erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Schätzung.