Verkehrswert
Marktpreis einer Immobilie, falls sie frei von jeglicher Bewohnung verkauft würde, Berechnungsgrundlage für die Leibrente.
Vollständige Definition
Der Verkehrswert ist der Preis, zu dem eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen verkauft werden könnte, das heißt frei von jeglicher Bewohnung und ohne besondere Einschränkung. Er bildet den Ausgangspunkt der Berechnung einer Leibrente.
Zur Bestimmung des Verkehrswerts werden mehrere Methoden verwendet: Vergleich mit ähnlichen Verkäufen im Gebiet, Schätzung durch einen Immobiliensachverständigen oder die Methode der Kapitalisierung der Mieteinnahmen. In Luxembourg wird empfohlen, einen zugelassenen Sachverständigen für eine zuverlässige Bewertung hinzuzuziehen.
Bei einer bewohnten Leibrente wird der Verkehrswert um den Wert des Wohnrechts (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch) reduziert, um den „bewohnten Wert" zu erhalten. Dieser Abschlag hängt vom Alter des Verkäufers und den verwendeten Tabellen ab. Der Verkehrswert muss in der notariellen Urkunde angegeben werden, um die Transparenz der Transaktion zu gewährleisten.
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Verwandte Begriffe
Bewohnter Wert
Wert der Immobilie bei der bewohnten Leibrente nach Abzug des Wohnrechts (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch), Grundlage zur Berechnung von Einmalzahlung und Rente.
Bewohnungskoeffizient
Abschlagsprozentsatz, der je nach Alter des Verkäufers auf den Verkehrswert angewendet wird, um den Wert des Wohnrechts zu berechnen.
Leibrente
Immobilienverkauf, bei dem die Zahlung in Form einer Rente erfolgt, die dem Verkäufer bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, mit oder ohne anfängliche Einmalzahlung.
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