Nacktes Eigentum
Eigentumsrecht an einer Immobilie ohne das Recht, sie zu nutzen oder deren Erträge zu beziehen, das vom Käufer bei der bewohnten Leibrente gehalten wird.
Vollständige Definition
Das nackte Eigentum ist das Eigentumsrecht an einer Immobilie, von der der Nießbrauch oder das Wohn- und Nutzungsrecht abgetrennt wurde. Der nackte Eigentümer besitzt die Immobilie, kann sie aber weder bewohnen noch deren Erträge beziehen, solange das Wohnrecht besteht.
Bei der bewohnten Leibrente wird der Käufer (Rentenschuldner) ab der Unterzeichnung der Urkunde nackter Eigentümer. Er kann erst beim Erlöschen des Wohnrechts des Verkäufers (Tod oder Aufgabe des Rechts) vollständig über die Immobilie verfügen. Dies erklärt den Abschlag auf den Kaufpreis.
Der nackte Eigentümer übernimmt bestimmte Lasten wie die großen Reparaturen (Dach, Struktur, Fassade) und die Grundsteuer. Im Gegenzug profitiert er vom Erwerb einer Immobilie zu einem reduzierten Preis und von einer Befreiung von der IFI (Immobilienvermögensteuer) in Frankreich, da die Immobilie vom Nießbraucher deklariert wird.
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Verwandte Begriffe
Nießbrauch
Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, ohne deren Eigentümer zu sein, umfassender als das Wohn- und Nutzungsrecht.
Wohn- und Nutzungsrecht
Recht, das es dem Verkäufer ermöglicht, die auf Leibrentenbasis verkaufte Wohnung bis zu seinem Tod persönlich zu bewohnen, ohne sie vermieten zu dürfen.
Bewohnte Leibrente
Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Verkäufer das Recht behält, die Immobilie bis zu seinem Tod zu bewohnen (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch).
Rentenschuldner (Käufer)
Der Käufer der Immobilie auf Leibrentenbasis, derjenige, der dem Verkäufer die Einmalzahlung und die Leibrente zahlt.
Eigentumsteilung
Rechtliche Aufteilung des Eigentums zwischen Nießbrauch (Nutzungs- und Ertragsrecht) und nacktem Eigentum (Eigentum ohne Nutzung).
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