Verkauf mit Wiederkaufsrecht
Verkauf mit Rückkaufmöglichkeit, der es dem Verkäufer ermöglicht, seine Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist zurückzuerlangen, eine Lösung zur Vermeidung der Pfändung.
Vollständige Definition
Der Verkauf mit Wiederkaufsrecht (oder Verkauf mit Rückkaufmöglichkeit) ist eine Immobilientransaktion, bei der der Verkäufer die Möglichkeit behält, seine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist zurückzukaufen, in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre. Es ist eine Lösung als letzter Ausweg, um Liquidität zu erhalten und gleichzeitig zu hoffen, seine Immobilie zurückzuerlangen.
Diese Form richtet sich hauptsächlich an Eigentümer in finanziellen Schwierigkeiten (Überschuldung, Bankeintrag), die nicht mehr über die klassischen Wege Kredite aufnehmen können. Sie verkaufen ihre Immobilie an einen Investor, erhalten Liquidität zur Begleichung ihrer Schulden und haben die Möglichkeit, die Immobilie zurückzukaufen, sobald ihre Situation bereinigt ist.
Der Verkauf mit Wiederkaufsrecht birgt erhebliche Risiken: Wenn der Verkäufer seine Rückkaufoption nicht innerhalb der Frist ausüben kann, verliert er seine Immobilie endgültig. Der Verkaufspreis wird in der Regel mit einem Abschlag versehen (60-70 % des Werts), und der Rückkaufpreis enthält einen erheblichen Aufschlag. Diese Lösung muss von einem Notar begleitet werden und wird nur empfohlen, nachdem alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden.
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Verwandte Begriffe
Leibrente
Immobilienverkauf, bei dem die Zahlung in Form einer Rente erfolgt, die dem Verkäufer bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, mit oder ohne anfängliche Einmalzahlung.
Umkehrhypothek (Leibrentenhypothek)
Kredit für Senioren-Eigentümer, garantiert durch ihre Immobilie, rückzahlbar nur beim Tod oder beim Verkauf.
Ratenverkauf
Immobilienverkauf mit gestaffelter Zahlung über eine feste und vorab bestimmte Dauer, im Gegensatz zur Leibrente, die von der Lebensdauer abhängt.
Hypothek
Immobiliensicherheit, die auf der Immobilie eingetragen wird, um die Zahlung der Leibrente an den Verkäufer abzusichern.
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