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Grundlagen

Bewohnte Leibrente

Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Verkäufer das Recht behält, die Immobilie bis zu seinem Tod zu bewohnen (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch).

Vollständige Definition

Die bewohnte Leibrente ist die gängigste Form des Verkaufs auf Leibrentenbasis. Der Verkäufer (Rentenberechtigter) überträgt das nackte Eigentum seiner Immobilie und behält dabei das Recht, dort zu wohnen, dank des Wohn- und Nutzungsrechts oder des Nießbrauchs.

Diese Form ermöglicht es dem Verkäufer, weiterhin in seiner Wohnung zu leben und gleichzeitig ein Kapital (Einmalzahlung) sowie eine lebenslange monatliche Rente zu erhalten. Für den Käufer bedeutet dies einen erheblichen Abschlag auf den Kaufpreis, der dem Wert des Wohnrechts entspricht.

Die bewohnte Leibrente macht etwa 90 % der Leibrententransaktionen in Luxembourg aus. Sie eignet sich besonders für Senioren, die in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und gleichzeitig ihre Finanzen absichern möchten. Die Rente ist in der Regel niedriger als bei der freien Leibrente, was durch den Verbleib in der Immobilie ausgeglichen wird.

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