Bewohnte Leibrente
Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Verkäufer das Recht behält, die Immobilie bis zu seinem Tod zu bewohnen (Wohn- und Nutzungsrecht oder Nießbrauch).
Vollständige Definition
Die bewohnte Leibrente ist die gängigste Form des Verkaufs auf Leibrentenbasis. Der Verkäufer (Rentenberechtigter) überträgt das nackte Eigentum seiner Immobilie und behält dabei das Recht, dort zu wohnen, dank des Wohn- und Nutzungsrechts oder des Nießbrauchs.
Diese Form ermöglicht es dem Verkäufer, weiterhin in seiner Wohnung zu leben und gleichzeitig ein Kapital (Einmalzahlung) sowie eine lebenslange monatliche Rente zu erhalten. Für den Käufer bedeutet dies einen erheblichen Abschlag auf den Kaufpreis, der dem Wert des Wohnrechts entspricht.
Die bewohnte Leibrente macht etwa 90 % der Leibrententransaktionen in Luxembourg aus. Sie eignet sich besonders für Senioren, die in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und gleichzeitig ihre Finanzen absichern möchten. Die Rente ist in der Regel niedriger als bei der freien Leibrente, was durch den Verbleib in der Immobilie ausgeglichen wird.
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Verwandte Begriffe
Leibrente
Immobilienverkauf, bei dem die Zahlung in Form einer Rente erfolgt, die dem Verkäufer bis zu seinem Tod ausgezahlt wird, mit oder ohne anfängliche Einmalzahlung.
Freie Leibrente
Verkauf auf Leibrentenbasis, bei dem der Käufer die Immobilie unmittelbar nach dem Kauf bewohnen oder vermieten kann.
Wohn- und Nutzungsrecht
Recht, das es dem Verkäufer ermöglicht, die auf Leibrentenbasis verkaufte Wohnung bis zu seinem Tod persönlich zu bewohnen, ohne sie vermieten zu dürfen.
Nießbrauch
Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (Mieten) zu beziehen, ohne deren Eigentümer zu sein, umfassender als das Wohn- und Nutzungsrecht.
Nacktes Eigentum
Eigentumsrecht an einer Immobilie ohne das Recht, sie zu nutzen oder deren Erträge zu beziehen, das vom Käufer bei der bewohnten Leibrente gehalten wird.
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